Beratung bei Steuerhinterziehung

Ein Steuerstrafverfahren, gegebenenfalls noch verbunden mit einer Durchsuchung, führt bei den Betroffenen zu meist noch nicht erlebten Extremsituationen. Eine kompetente Unterstützung hilft in dieser Situation. Durch die Begleitung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht lässt sich die in in steuerrechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht komplexe Situation in den Griff bekommen. In aller Regel stehen den Betroffenen hier Steuer- und Ermittlungsbehörden gegenüber, die mit umfassenden Ermittlungskompetenzen ausgestattet sind, so dass es schwierig ist, sich dagegen zur Wehr zu setzen. 

Wir können Ihnen als Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater in einer Person durch die erworbenen und praktizierten steuerrechtlichen Kenntnisse und Kompetenzen hilfreich zur Seite stehen, um diese hohen Belastungen zu meistern.

Lösungsansätze, die wir unseren Mandanten bieten, beschränken sich daher nicht auf die klassische Steuerverteidigung, sondern reichen weit darüber hinaus.

  • Umfassende Beratung in allen Steuer-, Bilanz-, Insolvenz- und Wirtschaftsdelikten
  • Strafbefreiende Selbstanzeige
  • Interessenwahrnehmung gegenüber der Steuerfahndung sowie Bußgeld- und Strafsachenstelle
  • Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren
  • Tatsächliche Verständigung (Deal) im Strafverfahren
  • Verteidigung vor Strafrichter, Schöffengericht und Strafkammern
Leistungen

 

 

"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig."
Amsel Mayer Rothschild